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AGB

​1 Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen (bspw. Angebote, Lieferungen und Leistungen) mit Kunden, Eventpartner und Dienstleister von KARTOFFEL-TORNADO | Inhaber: Malte Kortenkamp, Grafenwerthstraße 1, 50937 Köln (hier: KARTOFFEL-TORNADO). Hiervon abweichende Allgemeine Vertragsbedingungen der Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Individualregelungen gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor, müssen aber schriftlich von KARTOFFEL-TORNADO bestätigt worden sein. Die Geschäftsbedingungen von KARTOFFEL-TORNADO gelten auch bei späteren Vertragsabschlüssen mit ihren Kunden, auch wenn auf ihre AGB nicht nochmals ausdrücklich hingewiesen wird.

2. Vertragsschluss/Vertragsinhalt

(1) Die Angebote verstehen sich stets freibleibend. Die Angebote von KARTOFFEL-TORNADO sind unverbindlich und stehen unter Verfügbarkeits- und Leistungsvorbehalt.

(2) Der Vertrag kommt regelmäßig mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von KARTOFFEL-TORNADO zustande. Erteilte Aufträge gelten aber auch dann als angenommen, wenn die Agentur nicht innerhalb von 10 Werktagen schriftlich widerspricht. 

(3) Für zusätzlich in Auftrag gegebene Lieferungen und Leistungen erkennt der Auftraggeber die Berechnung der hieraus resultierenden Mehraufwendungen an Material bzw. Agenturleistung an. 

(4) Werden Angebote nach den Angaben des Kunden und den von ihm oder der jeweiligen Ausstellungsleitung zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, haftet die Agentur für die Richtigkeit und Geeignetheit dieser Unterlagen nicht, es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht erkannt. 

§ 3 Preise 

(1) Die Angebotspreise haben nur bei ungeteiltem Auftrag sowie bis 14 Tage nach Ausstellungsdatum Gültigkeit, es sei denn der Preis ist als „exklusiver Fixpreis“ deklariert. Dann gilt dieser für die betitelten Leistungsbausteine als fix und gilt für die angegebene Laufzeit des Angebotes.

(2) KARTOFFEL-TORNADO ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen. 

(3) Alle Preise verstehen sich rein netto ohne Mehrwertsteuer.

(4) Sofern nichts anderes vereinbart, erfolgt die Beauftragung von Dritten im Namen und für Rechnung von KARTOFFEL-TORNADO. KARTOFFEL-TORNADO ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Personen vorzulegen. 

(5) Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden, durch unverschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen von KARTOFFEL-TORNADO sind, werden dem Kunden zusätzlich, selbstverständlich den Zusatzleistungen angemessen, in Rechnung gestellt. 

(6) Planungen, Entwürfe sowie Konzepte sind, soweit nicht anders ausdrücklich und schriftlich vereinbart, auch dann kostenpflichtig, wenn im Angebot dafür kein besonderes Entgelt ausgewiesen worden ist. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Vertragsverhältnis nach Planung, Entwurfsfertigung oder Konzeption eines Projektes endet. 

§ 4 Zusammenarbeit / Information / Daten / Unterlagen

(1) Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle zur Durchführung der vertraglichen Leistungen bzw. zur Durchführung des Vertrages notwendigen Informationen, Daten und Materialien unverzüglich auszutauschen und erforderliche Unterstützungs- und Mitwirkungshandlungen wechselseitig unverzüglich zu tätigen.

(2) Dem Vertragspartner ist bekannt und er ist einverstanden damit, dass seitens KARTOFFEL-TORNADO im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung personenbezogene Daten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und verwendet werden.

(3) Nach der Auftragsausführung hat der Vertragspartner KARTOFFEL-TORNADO übergebene Originalunterlagen zurückzunehmen. Andernfalls ist KARTOFFEL-TORNADO zur Vernichtung der Unterlagen berechtigt. KARTOFFEL-TORNADO ist nicht zur Aufbewahrung oder Archivierung von Originalunterlagen und/ oder Daten verpflichtet, aber hierzu berechtigt.

§ 5 Transport/Verpackung

(1) Genannte Termine für die Erbringung der Leistungen gelten grundsätzlich nur annähernd, es sei denn, es werden schriftlich feste Termine vereinbart.

(2) Die (Liefer-) Gegenstände reisen stets auf Kosten und Gefahr des Kunden, wenn nichts anderes vereinbart ist. Sofern keine besondere Anweisung vorliegt, bestimmt die Agentur den Versand nach ihrem Ermessen ohne Verantwortung für eine besondere Verpackung oder den billigsten und schnellsten Weg. 

(3) Zum Abschluss einer Transportversicherung, deren Kosten der Kunde zu tragen hat, ist KARTOFFEL-TORNADO berechtigt, jedoch nicht verpflichtet. 

(4) Transportschäden sind KARTOFFEL-TORNADO unverzüglich anzuzeigen. Eventuelle Ansprüche gegen das Transportunternehmen werden auf Verlangen an den Kunden abgetreten. 

(5) Gegenstände des Kunden, die zur Leistungserbringung von KARTOFFEL-TORNADO erforderlich sind, müssen zum vereinbarten Termin frei Haus bzw. an den von KARTOFFEL-TORNADO mitgeteilten Ort angeliefert werden. Die Rücklieferungen solcher Teile erfolgt unfrei ab Verwendungsort auf Gefahr des Kunden. 

(6) Falls eine Bühne vom Veranstalter bereitgestellt wird, muss die bis zum vereinbarten Termin und Uhrzeit fertig gestellt sein. 

(7) Für die notwendige Stromversorgung hat der Veranstalter zu Sorgen, wenn das Leistungspaket nicht von KARTOFFEL-TORNADO erbracht werden soll. Der geforderte Stromanschluss ist rechtzeitig, zum vereinbarten Zeitpunkt, spätestens aber vor dem Beginn der Arbeiten von KARTOFFEL-TORNADO am Veranstaltungsort nach den geforderten Normen und VDE-Richtlinien zu installieren. 

(8) Da wo KARTOFFEL-TORNADO selbst Equipment und Stände aufbaut, muss die Zuwegung mindestens mit Transporter (3,5T) und Anhänger (3T) befahrbar sein. Ist dies nicht der Fall, kann KARTOFFEL-TORNADO bei Verzug oder gar Nichterfüllung des Vertrages nicht haftbar gemacht werden.

(9) Eine ausführliche Wegbeschreibung muss der Veranstalter beifügen.

(10) Der von KARTOFFEL-TORNADO unverschuldete Untergang auf dem Transport oder das Abhandenkommen der angelieferten Materialien am Verwendungsort geht zu Lasten des Kunden. 

(11) Mit vom Auftraggeber nach Vertragsschluss vorgebrachten Änderungen oder Umstellungen der Ausführung verlieren auch fest vereinbarte Ausführungs-/Liefertermine die Verbindlichkeit. Gleiches gilt für vom Auftragnehmer nicht zu vertretende Behinderungen, insbesondere für die nicht rechtzeitige Zurverfügungstellung von Unterlagen, erforderlicher behördlichen Genehmigungen und Materialien des Auftraggebers. 

(12) Treten vom Auftragnehmer oder dessen Vorlieferanten bzw. Subunternehmern nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb auf, insbesondere Arbeitsaußenstände, Streit und Aussperrung, sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen und zu schweren Betriebsstörungen führen, so verlängert sich die Liefer-/Fertigstellungsfrist entsprechend. Wird aufgrund der genannten Störungen die Vertragserfüllung unmöglich, so sind beide Parteien zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Der Auftragnehmer hat in diesem Falle Anspruch auf Vergütung der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die der Auftragnehmer im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat. Dies gilt insbesondere auch bei technischen oder personellen Betriebsstörungen, die durch höhere Gewalt verursacht worden sind, wenn KARTOFFEL-TORNADO alles Mögliche zur Beseitigung und Ersatzbeschaffung getan hat und trotzdem die Durchführung der Veranstaltung nicht möglich ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind beiderseits ausgeschlossen. 

§ 6 Abnahme/Gefahrübergang 

(1) Der Kunde ist zur Abnahme der Leistung von KARTOFFEL-TORNADO oder deren durch KARTOFFEL-TORNADO beauftragten Dienstleister zu dem genannten Fertigstellungstermin verpflichtet. 

(2) Die Abnahme erfolgt regelmäßig anlässlich von Standübergaben, Generalproben bzw. Probeläufen. Dies gilt nicht für Planungs- und Konzeptionsleistungen, die mit deren Zugang beim Kunden als fertiggestellt und abnahmefähig gelten. 

(3) Noch ausstehende Teilleistungen oder die Beseitigung von Mängeln werden schnellstmöglich nachgeholt bzw. behoben. Sofern sie die Funktion des Leistungsgegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme. 

(4) Kann die Leistung von KARTOFFEL-TORNADO aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, diesem nicht zur Verfügung gestellt werden, geht die Gefahr am Tage des Zugangs der Fertigstellungsanzeige auf den Kunden über. Die Leistung der Agentur gilt dann als erfüllt. 

§ 7 Kündigung 

(1) Im Falle der Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund erhält KARTOFFEL-TORNADO die vertraglich vereinbarte Vergütung / Agenturleistung. 
(2) Eine Sonderreglung gilt für das Catering-/Foodangebot (Kartoffel Tornado) von KARTOFFEL-TORNADO. Hier gilt: sollte die Veranstaltung aus vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen ausfallen oder von diesem storniert werden bzw. sich die Personenanzahl verringern, erhält KARTOFFEL-TORNADO bei Bekanntgabe des Ausfalls 14 Tage vor der Veranstaltung 50%, 5 Tage vor der Veranstaltung 80%, bei Bekanntgabe am Tag der Veranstaltung 100% des vereinbarten Entgelts.

(3) Im Falle der Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund werden bereits verauslagte Kosten für zusätzlich gebuchte Leistungen Dritter (z.B. Veranstaltungstechnik, temporäre Bauten wie Zelte, Open-Air-Bühnen, etc., Künstler, Bewirtung, Personal, Hotelkosten, u.ä.) dem Kunden in Rechnung gestellt. Darüber hinaus gelten für den Kunden die Stornierungsbedingungen der jeweiligen Leistungspartner von KARTOFFEL-TORNADO. 

(4) Nimmt der Kunde trotz Fertigstellungserklärung die Leistungen von KARTOFFEL-TORNADO ohne wichtigen Grund nicht ab oder kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht oder nicht ordnungsgemäß nach, so wird KARTOFFEL-TORNADO nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von ihrer Leistungsverpflichtung frei und kann Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. 

(5) Als Schadensersatz wegen Nichterfüllung kann die Agentur den Wert der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen sowie 30 % des Wertes der noch nicht erbrachten Leistungen verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in der genannten Höhe entstanden ist, unbenommen. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt KARTOFFEL-TORNADO vorbehalten. 

§ 8 Gewährleistung

(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen von KARTOFFEL-TORNADO bei Abnahme zu prüfen und Mängel unverzüglich zu rügen. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser (2) unverzüglich anzuzeigen. In jedem Falle müssen Mängelrügen spätestens 24 Stunden nach Veranstaltungsende KARTOFFEL-TORNADO zugegangen sein. 

(3) Erwirbt der Kunde den Vertragsgegenstand oder Teile des Vertragsgegenstandes, so sind Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung und Leistung oder Rügen aufgrund offensichtlicher Mängel unverzüglich, spätestens 5 Tage nach Empfang, Auslieferung bzw. Fertigstellung unmittelbar und schriftlich KARTOFFEL-TORNADO anzuzeigen. Zeigt sich trotz sorgfältiger Prüfung ein Mangel erst später, so ist dieser unverzüglich, spätestens 5 Tage nach Kenntniserlangung anzuzeigen. 

(4) Als Gewährleistung kann der Kunde grundsätzlich nur Nachbesserung verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nachbesserung richtet sich nach dem Ermessen von KARTOFFEL-TORNADO, welche auch die Ersatzlieferung jederzeit offensteht. 

(5) Die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ist ausgeschlossen.

(6) Der Kunde kann Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung des Preises (Minderung) verlangen, wenn mindestens zwei Nachbesserungsversuche wegen des gleichen Mangels fehlgeschlagen sind. 

(7) Ist die Nachbesserung wegen Zeitablaufes (Beendigung der Veranstaltung) ausgeschlossen, stehen dem Kunden nur Minderungsrechte zu. 

(8) KARTOFFEL-TORNADO kann die Beseitigung von Mängeln verweigern, solange der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist. 

(9) Erfolgt die Mängelrüge verspätet oder wurden bei Abnahme/Übergabe Vorbehalte wegen bekannter Mängel nicht gemacht, so erlöschen die Gewährleistungsansprüche gänzlich. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde selbst Änderungen vornimmt oder KARTOFFEL-TORNADO die Feststellung der Mängel erschwert. 

(10) Nacherfüllungs-, Gewährleistungs- und (neben- und/oder vor-) vertragliche Schadenersatzansprüche des Vertragspartners, der nicht Verbraucher ist, verjähren in 12 Monaten.

(11) Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf solche Schäden, die beim Auftraggeber durch natürliche Abnutzung, Feuchtigkeit, starke Erwärmung oder unsachgemäße Behandlung bzw. Lagerung entstehen. 

(12) Schadensersatzansprüche, insbesondere solche aus Verletzung der Nachbesserungspflicht, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen. 

§ 9 Haftung

(1) Für termin- und qualitätsgerechte Ausführung haftet KARTOFFEL-TORNADO nur, wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung ordnungsgemäß nachgekommen ist. 

(2) Für mangelhafte Lieferungen bzw. Leistungen von Fremdbetrieben, die im Auftrag des Kunden eingeschaltet werden, wird keine Haftung übernommen, sofern KARTOFFEL-TORNADO nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Auswahl und Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der Kunde kann gegebenenfalls die Abtretung der Ansprüche von KARTOFFEL-TORNADO gegenüber diesem verlangen. 

(3) Soweit nichts anderes vereinbart ist, haftet KARTOFFEL-TORNADO nicht für eingebrachte Gegenstände des Kunden, soweit KARTOFFEL-TORNADO nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln die Beschädigung oder den Untergang der Gegenstände verursacht hat. 

(4) Sind lediglich Entwürfe, Planungen und Konzeption Gegenstand des Vertrages, so ist keinerlei Haftung von KARTOFFEL-TORNADO begründet. KARTOFFEL-TORNADO steht insoweit nur dafür ein, dass sie selbst in der Lage ist, die geplanten bzw. entworfenen Objekte zu errichten. 

(5) Für unentgeltliche Informationen und sonstige Leistungen übernimmt KARTOFFEL-TORNADO keinerlei Haftung. 

(6) Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht wurde und soweit durch den Ausschluss der Ersatzansprüche die Vertragserfüllung nicht vereitelt oder gefährdet wird. 

(7) Der Auftraggeber haftet für alle ihm leih- oder mietweise überlassenen Gegenstände einschließlich des Ausstellungsstandes insgesamt, sofern mietweise Überlassung vereinbart ist, bis zur Höhe der Widerbeschaffungskosten bzw. bei Verlust bis zur Höhe des Neubeschaffungswertes. Dies gilt außerdem für alle Gegenstände, die der Auftraggeber in Verwahrung nimmt. 

(8) Die Haftung für vertragsuntypische (Folge-)Schäden ist ausgeschlossen. Dies gilt auch bei grober Fahrlässigkeit. 

(9) Soweit Schäden durch KARTOFFEL-TORNADO nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden, ist die Haftung auf 10 %, höchstens EUR 5.000,00 des vereinbarten Agenturhonorars begrenzt. 

(10) Wird KARTOFFEL-TORNADO grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen, ist die Haftung für Schäden maximal auf die Höhe des Agenturhonorars begrenzt. 

(11) Die Beschränkung der Haftung gilt in gleichem Umfang für die Erfüllungsgehilfen von KARTOFFEL-TORNADO. 

(12) Schadensersatzansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG. BGBI. I S. 2198) bleiben unberührt.

 

§ 10 Schutzrechte 

(1) Alle im Zusammenhang mit den zu erbringenden Leistungen von KARTOFFEL-TORNADO bzw. ihren Mitarbeitern oder von ihr beauftragten Dritten entstehenden gewerblichen Schutzrechte (Urheber- und Leistungsschutzrechte, Markenrechte, wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz, Patentrechte) verbleiben, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist, ausschließlich bei KARTOFFEL-TORNADO. Die Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten bedarf der schriftlichen Vereinbarung und gilt stets nur für die konkrete Veranstaltung. Änderungen von Konzepten, Entwürfen usw. dürfen nur KARTOFFEL-TORNADO oder von dieser ausdrücklich entsprechend beauftragte Personen vornehmen.

(2) Der Kunde ist zur Nutzung der Konzepte, Entwürfe usw. der Agentur nur für die nach dem Vertrag vorgesehenen eigenen Zwecke berechtigt, Vervielfältigungen sind nur mit ausdrücklicher vorheriger Zustimmung durch KARTOFFEL-TORNADO zulässig. Druckvorlagen, Arbeitsfilme und Negative, die von KARTOFFEL-TORNADO oder in ihrem Auftrag hergestellt werden, bleiben Eigentum von KARTOFFEL-TORNADO auch wenn sie dem Kunden berechnet werden. 

(3) Bezüglich der Ausführung von Aufträgen nach vom Kunden vorgegebenen Angaben oder Unterlagen übernimmt dieser die Gewähr dafür, dass durch die Herstellung und Lieferung der nach seinen Angaben und Unterlagen ausgeführten Leistungen Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden. KARTOFFEL-TORNADO ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, ob die vom Kunden zur Leistungserbringung ausgehändigten Angaben oder Unterlagen Schutzrechte Dritter verletzen oder verletzen können. Der Kunde ist verpflichtet, KARTOFFEL-TORNADO von allen etwaigen Schadensersatzansprüchen Dritter sofort freizustellen und für alle Schäden, die aus der Verletzung von Schutzrechten erwachsen, aufzukommen und, soweit verlangt, Vorschusszahlungen zu leisten. 

(4) KARTOFFEL-TORNADO ist berechtigt, die Veranstaltung aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen nebst Hintergrund-Informationen über das Projekt zum Zwecke der Dokumentation sowie der Eigen-PR zu verwenden. Gesprächsverläufe und Interviews gehören ebenfalls dazu. 

§ 11 Aufbewahrung von Unterlagen 

KARTOFFEL-TORNADO bewahrt die den Auftrag betreffenden Unterlagen für die Dauer von 6 Monaten auf. Bei Zurverfügungstellung von Originalvorlagen (Dias, USB-Sticks, andere Datenträger usw.) verpflichtet sich der Kunde, Duplikate herzustellen. Für Vorlagen des Kunden, die nicht binnen eines Monats nach Beendigung des Auftrages zurückverlangt werden, übernimmt KARTOFFEL-TORNADO keine Haftung. 

§ 12 Zusätzliche Vertragspflichten des Auftraggebers beim Mieten von Gegenständen

(1) Der Mieter hat die Pflicht die terminlichen Vereinbarungen einzuhalten, sollte es dennoch zu Terminverschiebungen, Nichteinhalten von Auf- und Abbauterminen, die durch den Mieter verschuldet sind, kommen, kann KARTOFFEL-TORNADO entstehende Kosten oder entstehende Mietausfälle dem Mieter in Zahlung zu stellen.

(2) Der Mieter hat das Mietobjekt nur zum vertraglich vereinbarten Zweck zu benutzen und es nur von qualifizierten Fachkräften in der vertraglich vereinbarten Weise und entsprechend den Bedienungsanleitungen bedienen zu lassen. Jede andere Verwendungsart ist dem Mieter untersagt.

(3) KARTOFFEL-TORNADO oder seine Gehilfen sind berechtigt, das Mietobjekt jederzeit am Einsatzort zu überprüfen. Der Mieter hat ihm auf Verlangen den Zugang zu verschaffen. 

(4) Der Mieter hat bei Benutzung des Mietobjektes alle technischen Instruktionen des Herstellers und des Vermieters genauestens zu beachten. 

(5) Der Mieter ist nicht berechtigt, Justierungen oder Veränderungen vorzunehmen, Reparaturen an dem Gerät durchzuführen, oder zu versuchen, es sei denn der Vermieter hat ihm dazu vorher eine schriftliche Genehmigung erteilt. 

(6) Sämtliche Mietgegenstände werden vor jeder Vermietung durch uns geprüft und im einwandfreien Zustand angeliefert. Demnach gehen Schäden an den Mietgegenständen nach Übergabe zu Lasten des Mieters.

(7) Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter während der Mietzeit auftretende Schäden oder den Verlust des Mietobjektes unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter hat den Vermieter für jeden Verlust des Mietobjektes oder Schaden an dem Mietobjekt zum Neuwert zu entschädigen. Alle nach Übernahme des Mietobjektes erforderlich werdenden Reparaturen gehen zu Lasten des Mieters, der Nachweis dafür, dass die Erforderlichkeit der Reparatur sich nicht auf ein Verschulden des Mieters bezieht, trifft den Mieter. 

(8) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt in den Zustand zurückzubringen, in dem er es vom Vermieter übernommen hat. Die Kosten für die Beseitigung von Schäden und Verschmutzungen jeglicher Art des Mietobjektes, werden dem Mieter nach Aufwand zu dem am Tag der Abrechnung gültigen Stundensatz des Vermieters berechnet.

(9) KARTOFFEL-TORNADO behält sich das Recht vor für den Mietgegenstand eine Kaution zu verlangen. Die Kaution wird von KARTOFFEL-TORNADO nach billigem Ermessen unter Berücksichtigung des Wertes des Mietgegenstandes festgelegt. Erst nach Zahlung der Kaution wird der Mietgegenstand übergeben. Die Kaution wird bei vertragsgemäßer Rückgabe des Mietgegenstandes in voller Höhe zurückgezahlt. Die True Events GmbH ist Berechtigt Schadenersatz- und sonstige Ansprüche gegen die Kaution zu verrechnen.

§ 13 Online Galerie

Sollte mit dem Auftraggeber vereinbart worden sein, dass die Eventfotos vom Fotografen, der Fotobox und/oder des Drohnenflugs von KARTOFFEL-TORNADO online zur Verfügung gestellt werden, dann stehen dem Kunden diese für eine Mindestlaufzeit von 6 Wochen zur Verfügung. Anschließend behält sich KARTOFFEL-TORNADO vor die Galerie offline zu schalten. KARTOFFEL-TORNADO übernimmt keine Gewährleistung für den Datenschutz in den Galerien.

 

§ 14 Zahlungsbedingungen 

(1) KARTOFFEL-TORNADO ist berechtigt, jede einzelne Leistung sofort nach deren Erbringung in Rechnung zu stellen. 

(2) Rechnungsbeträge sind, soweit nichts anderes vereinbart wird, 8 Tage nach Rechnungszugang zur Zahlung fällig.

(3) Darüber hinaus ist KARTOFFEL-TORNADO berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse wie folgt zu verlangen: 30 % der vereinbarten Vergütung bei Auftragserteilung, 30 % der vereinbarten Vergütung kurz vor Veranstaltungsbeginn, 40 % des Preises bei Erhalt der Endabrechnung. 

(4) Abzüge irgendwelcher Art sind ausgeschlossen. Anzahlungen werden nicht verzinst. 

(5) Bei Zahlungsverzug nach Mahnung ist KARTOFFEL-TORNADO berechtigt, unbeschadet weitergehender Ansprüche, Verzugsschadensersatz in Höhe der üblichen Mindestsollzinsen und Provisionen der Großbanken zu verlangen (mindestens jedoch 5 % über dem jeweiligen Basiszinssatz). Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt unbenommen. 

(6) KARTOFFEL-TORNADO ist im Falle des Zahlungsverzuges nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung weiter berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Für die Höhe des Schadensersatzes gilt die Regelung unter § 7, Absatz (3) dieser Bedingungen. 

§ 15 Genehmigungen

Die Einholung der notwendigen Genehmigungen, Konzessionen, GEMA-Anmeldung etc. liegen im Verantwortungsbereich des Veranstalters. Die hierdurch entstehenden Kosten sind von dem Veranstalter zu tragen

 

§ 16 Aufrechnung und Abtretung 

Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Die Rechte des Kunden aus diesem Vertragsverhältnis sind nur mit vorheriger Zustimmung von KARTOFFEL-TORNADO übertragbar. 

 

§ 17 Datenschutz 

Es wird darauf hingewiesen, dass die im Rahmen der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen Personen bezogenen Daten, gleich ob sie von KARTOFFEL-TORNADO selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet werden. 

§ 18 Eigentumsvorbehalt 

(1) KARTOFFEL-TORNADO behält sich das Eigentum an den gelieferten Gegenständen bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegenüber dem Auftraggeber zustehenden Ansprüche vor, auch wenn Zahlungen für besonders bezeichnete Forderungen geleistet wurden. 

(2) Werden unsere Forderungen gemäß § 14, Absatz (3) fällig oder verstößt der Auftraggeber gegen die ihm obliegenden Verpflichtungen, so ist KARTOFFEL-TORNADO berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen ohne dass dem Auftraggeber gegen diesen Herausgabeanspruch ein Zurückbehaltungsrecht zusteht und ohne dass KARTOFFEL-TORNADO hierdurch vom Vertrag zurücktritt. Außerdem ist KARTOFFEL-TORNADO berechtigt, Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten. 

 

§ 19 Erfüllungsort und Gerichtsstand 

(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz von KARTOFFEL-TORNADO, soweit der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. 

(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. 

§ 20 Schlussbestimmungen 

(1) Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam oder nichtig sein, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame oder undurchführbare Vertragsregelung soll durch eine wirksame und durchführbare Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Regelungslücke. Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Regelung auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so gilt stattdessen das gesetzlich zulässige Maß.

(2) Mündliche Nebenabsprachen zu diesen AGB und/oder zu vertraglichen Vereinbarungen bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen von Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung. Das gleiche gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

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